Aufklärung des Kindes über seine Herkunft

Jedes Kind sollte mit dem Wissen um seine Herkunft von Anfang an aufwachsen.
Der Stiefelternteil muss bereit sein, zusammen mit dem Partner/ der Partnerin das Kind angemessen aufzuklären und es nicht in dem Glauben zu wiegen, dass er/sie der leibliche Elternteil sei.
Das Kind identifiziert sich auch mit dem leiblichen Elternteil seiner Herkunft mit dem es nicht zusammenlebt, daher ist ein respektvoller Umgang mit diesem Elternteil wichtig für das Selbstbild des Kindes. Der selbstverständliche und achtsame Umgang mit der Adoption ist ein lebenslanger Prozess für alle Beteiligten.
Früher oder später möchten die meisten Adoptivkinder mehr über ihre Wurzeln erfahren. Auch dann erhalten Adoptierte und Stiefeltern jederzeit beratende Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstelle.

Ein Kind, das durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat mit dem im Juli 2018 in Kraft getretenen Samenspenderregistergesetz die Möglichkeit, ab dem 16. Geburtstag Auskunft zum Spender zu erhalten.    Samenspenderregistergesetz