Wer kann adoptieren
Die Adoption eines Kindes auch im Rahmen einer Stiefkindadoption ist keine Privatsache. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht und Fürsorge, die durch die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter ausgeübt werden. Die Adoptionsvermittlungsstelle hat „zu prüfen, ob der Adoptivbewerber/die -bewerberin unter der Berücksichtigung der Persönlichkeit des Kindes und seiner besonderen Bedürfnisse für die Adoption des Kindes geeignet“ ist ( § 7 AdVermiG ).