Welche Rechte und Pflichten übernehmen Adoptivpflegeeltern?

Bestellung eines Vormundes

Nachdem die leiblichen Eltern in die Adoption des Kindes notariell eingewilligt haben, wird vom Familiengericht ein Vormund für das Kind bestellt. Dieser vertritt das Kind in rechtlichen Angelegenheiten und besucht es in regelmäßigen Abständen. Der Vormund bestimmt über den Aufenthalt und die  Gesundheitsfürsorge des Kindes. In Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden die Adoptivpflegeeltern selbst.

Unterstützung durch eine Familienhebamme

Bei Aufnahme eines Säuglings besteht die Möglichkeit, durch eine Familienhebamme betreut zu werden. Den Antrag erhalten Sie von der Adoptionsvermittlungsstelle.

Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit

Vom Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes übernehmen die Adoptivpflegeeltern die Versorgung und Betreuung des Kindes und alle damit verbundenen Kosten.
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit und Leistungen ihrer eigenen Krankenkasse. Pflegegeld nach § 33 SGB VIII wird nicht gezahlt.

Beantragen von Kindergeld

Für Eltern mit Wohnsitz Landkreis Fulda

Agentur für Arbeit Hanau

Familienkasse

Am Hauptbahnhof 1

63450 Hanau

email: Familienkasse-Hanau@arbeitsagentur.de

Tel 01801546337 (Leider ist diese Stelle fast nie telefonisch erreichbar)

Fax 06181 672-910453

Für Eltern mit Wohnsitz Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Familienkasse Bad Hersfeld

Vitalisstr. 1

36251 Bad Hersfeld

Beantragen von Elterngeld

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Washingtonallee 2

36041 Fulda

Email: postmaster@havs-ful.hessen.de

Tel 0661 6207-131

Fax 0661 6207-109

Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt  (Bei Inkognitoadoption übernimmt dies die Adoptionsvermittlungsstelle)

Anmeldung des Kindes bei Ihrer Krankversicherung

Meldung beim Arbeitgeber oder Arbeitsamt zwecks der Steuerklasse

Meldung bei der Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Hessen/de/Navigation/0_Home/home_node.html

Erhalt der Steueridentifikationsnummer für das Kind beim Einwohnermeldeamt (Bei Inkognitoadoption übernimmt dies die Adoptionsvermittlungsstelle)

Finanzamt Fulda

Königstraße 2, 36037 Fulda

Postfach 1346

Email: Poststelle@FA-FDA.Hessen.de

Tel:: 0661 92401

Fax: 0661 9241606

Finanzamt Bad Hersfeld

Im Stift 7, 36224 Bad Hersfeld

Postfach 14 51

Tel.: 06621 933 0

Fax: 06621 933 333

Finanzamt Hersfeld-Rotenburg

Dickenrücker Str. 12,

36199 Rotenburg a.d.Fulda

Tel.: 06623 816 0

Fax: 06623 816 199

Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Die Adoptivpflegeeltern sind berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu entscheiden.