Aufbewahrung von Adoptionsakten
Die Adoptionsvermittlungsstellen sind verpflichtet, Akten über eine Adoptionsvermittlung bis zum hundertsten Geburtstag des Kindes aufzubewahren.
Die Adoptionsvermittlungsstellen sind verpflichtet, Akten über eine Adoptionsvermittlung bis zum hundertsten Geburtstag des Kindes aufzubewahren.