Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Der Partner/die Partnerin, der oder die das Kind adoptiert, soll über die erforderliche persönliche Reife, aber auch über ein gesichertes Einkommen sowie über ausreichend kindgerechten Wohnraum verfügen und sollte sich in guter geistiger, seelischer und körperlicher Verfassung befinden.

Der/die Annehmende soll das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt haben,  § 1744 BGB, damit die Entwicklung eines Eltern-Kind-Verhältnisses beurteilt werden kann.