Wann ist eine Stiefkindadoption begründet

Eine Stiefkindadoption kann begründet sein, wenn zu dem getrennt lebenden Elternteil über Jahre keine Kontakte bestehen, der getrennt lebende Elternteil verstorben oder unbekannt ist oder Stiefkinder erb- bzw. unterhaltsrechtlich gemeinsamen Kindern gleichgestellt werden sollen.

Die Adoption muss dem Kindeswohl dienen, d.h. die gesamten Lebensverhältnisse müssen sich verbessern. Wirtschaftliche Gründe allein reichen nicht aus.
Es muss zu erwarten sein, dass zwischen Annehmendem und Kind eine Gemeinschaft entsteht, wie sie zwischen Eltern und Kind üblich ist.