Das Kind des Partners adoptieren
Soll das Kind des Partners adoptiert werden, spricht man von einer Stiefkindadoption.
Die Adoption eines Stiefkindes ist dadurch gekennzeichnet, dass der Stiefvater oder die Stiefmutter das Kind des Partners/der Partnerin im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens als Kind annimmt.
- » Wann ist eine Stiefkindadoption begründet
- » Wann ist eine Stiefkindadoption nicht gerechtfertigt
- » Wer kann adoptieren
- » Muss man verheiratet sein
- » Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- » Wer ist an der Adoption zu beteiligen
- » Was ist zu tun
- » Erforderliche Formalitäten
- » Wie läuft das Adoptionsverfahren ab
- » Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle
- » Wie wird das Adoptionsverfahren abgeschlossen
- » Rechtliche Folgen für die Beteiligten
- » Aufklärung des Kindes über seine Herkunft
- » Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
- » Wenn einer der Beteiligten eine andere Staatsbürgerschaft hat
- » Stiefelternadoption in einer Ehe von zwei Personen gleichen Geschlechts
- » Verwandtenadoption
- » Adoption verwandter Kinder im / aus dem Ausland